Herkunftssprachlicher Unterricht an unserem Standort
Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig in Deutsch und in einer anderen Herkunftsprache aufwachsen. An unserem Standort unterrichtet Frau Thom Schülerinnen und Schüler in der Sprache Russisch. Schülerinnen und Schüler anderer Sprachen können auch an anderen Standorten Ihre Sprache erlernen.
Anmeldebögen sind im Sekretariat unserer Schule zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.essen.de/kultur_und_bildung/schulen/Muttersprachlicher_Unterricht.de.html
Fachberatung HSU
Schulamt für die Stadt Essen
Hollestraße 3 / Gildehofcenter
45127 Essen
Tel.: 0201 / 88-40967
Fax: 0201 / 88-40912
HSU@schule.essen.de
Hintergrundinformationen für den Herkunftssprachlichen Unterricht
Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität; sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Darum wird durch das Land Nordrhein-Westfalen an den allgemeinbildenden Schulen Unterricht in den am meisten gesprochenen Herkunftssprachen angeboten. Der herkunftssprachliche Unterricht steht allen Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte der Klassen 1 bis 10 offen, die die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Unerheblich ist, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt, der daran teilnehmen möchte.
Nach regelmäßigem Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts legen Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I eine Prüfung ab. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und bewertet sprachliche wie soziokulturelle Fähigkeiten, die im Unterricht erworben wurden. Das Ergebnis der Prüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Bei der Vergabe der Abschlüsse kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. Das Abschusszeugnis enthält anstelle der Fremdsprache die Herkunftssprache und die durch die Sprachprüfung erreichte Note.
Der herkunftssprachliche Unterricht umfasst bis zu fünf Wochenstunden. Er wird in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I angeboten. Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann der Unterricht an einer einzelnen Schule erteilt werden. Überwiegend ist aber eine angemessene altersgemischte Lerngruppe aus Schülern mehrerer Schulen als auch Schulformen vorgesehen.
Der Unterricht findet in der Regel am Nachmittag statt. Die Größen der Lerngruppen wurden auf die Mindestwerte für die Klassenbildung festgesetzt – in der Primarstufe sind es 15 Schülerinnen und Schüler; in der SEK I Stufe 18 Schülerinnen und Schüler.