Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 13. Dezember 2006 die Behindertenrechtskonvention. In dieser werden das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen formuliert und eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft gefordert. Kinder mit und ohne Behinderung haben demnach ein Recht darauf, gemeinsam zu lernen. Am 26. März 2009 konnte das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” der  Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft treten.

Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz trat im August 2014 in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit wurde der Auftrag der UN-Behindertenkonvention umgesetzt und die ersten Schritte in Richtung Inklusion an allgemeinen Schulen gesetzlich in NRW verankert. Die Regelschule wird dadurch als Förderort für alle Kinder bestimmt und die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können den Förderort frei wählen.

Dies bildet die Grundlage für das Gemeinsame Lernen an unserer Schule. Die Schule sieht es als ihre Aufgabe an, alle Kinder in ihrer Vielfalt und Heterogenität anzunehmen. Heterogenität wird als Lernchance gesehen. Wichtig ist, dass Verschiedenheit als Normalität und Chance erlebt werden kann und jedem mit Toleranz sowie Respekt begegnet wird.